Das E-Rezept für Privatpatienten
Ihre Medikamente digital verordnet – schnell, sicher und ohne Postversand
Die Neuro Praxis Düsseldorf bietet privat versicherten Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, geeignete Arzneimittel als E-Rezept zu verordnen.
Damit entfällt in vielen Fällen das bisherige Papierrezept. Sie müssen Ihr Rezept weder persönlich in unserer Praxis abholen noch auf die Zusendung per Post warten. Nach der ärztlichen Ausstellung wird das Rezept elektronisch bereitgestellt und kann digital bei einer Apotheke eingelöst werden.
Gerade für unsere Bestandspatientinnen und Bestandspatienten und bei Folgeverordnungen bedeutet dies eine erhebliche Vereinfachung der Arzneimittelversorgung.
Was ist ein E-Rezept?
Das E-Rezept ist die digitale Form einer ärztlichen Arzneimittelverordnung.
Anstelle eines handschriftlich oder ausgedruckt unterschriebenen Rezeptes erstellen wir die Verordnung elektronisch. Sie wird ärztlich digital signiert und über die geschützte Telematikinfrastruktur des deutschen Gesundheitswesens bereitgestellt.
Das E-Rezept ist damit nicht einfach ein per E-Mail verschicktes Rezept oder eine PDF-Datei. Es handelt sich um ein speziell abgesichertes digitales Verfahren für ärztliche Verordnungen.
Die Vorteile für Sie
Mit dem E-Rezept wird insbesondere die Versorgung mit Folgemedikamenten wesentlich einfacher:
• kein Abholen eines Papierrezeptes in unserer Praxis
• kein Warten auf den Postversand
• schnelle digitale Bereitstellung nach erfolgter ärztlicher Verordnung
• digitale Übermittlung an eine Apotheke Ihrer Wahl
• Möglichkeit, die Verfügbarkeit eines Medikamentes vorab bei der Apotheke zu prüfen
• bei Bedarf Nutzung einer teilnehmenden Versandapotheke
• digitale Verwaltung Ihrer E-Rezepte
• sichere, verschlüsselte Übertragung der Verordnungsdaten
Gerade wenn Sie nicht in Düsseldorf wohnen, erspart Ihnen das E-Rezept unnötige Wege und Wartezeiten.
Was benötigen Privatpatienten für das E-Rezept?
Die wichtigste Voraussetzung ist Ihre persönliche Krankenversichertennummer, kurz KVNR.
Bitte beachten Sie, dass die KVNR nicht mit Ihrer bisherigen Versicherungs-, Mitglieds- oder Vertragsnummer bei Ihrer privaten Krankenversicherung identisch ist.
Die KVNR besteht üblicherweise aus einem Buchstaben und neun Ziffern.
Falls Sie Ihre KVNR noch nicht kennen, können Sie diese bei Ihrer privaten Krankenversicherung erfragen.
Teilen Sie uns Ihre KVNR einmalig mit
Wenn Sie zukünftig E-Rezepte von uns erhalten möchten, übermitteln Sie uns Ihre KVNR bitte einmalig über unsere datenschutzgeschützte Online-Rezeption.
Wir hinterlegen die Nummer anschließend in Ihrer Patientenakte. Bei zukünftigen Rezeptanforderungen steht sie uns damit bereits zur Verfügung und muss nicht jedes Mal erneut angegeben werden.
Für die Ausstellung eines E-Rezeptes durch unsere Praxis ist kein routinemäßiger persönlicher Besuch allein zur Abholung des Rezeptes erforderlich.
Wie erhalte ich mein E-Rezept?
Nach der ärztlichen Verordnung wird das Rezept elektronisch signiert und digital bereitgestellt.
Für den digitalen Zugriff benötigen Privatversicherte die entsprechenden digitalen Zugangsmöglichkeiten ihrer privaten Krankenversicherung. Hierzu gehören insbesondere die GesundheitsID und eine geeignete E-Rezept-Funktion beziehungsweise die App „Das E-Rezept“.
Welche Möglichkeiten Ihre Versicherung konkret anbietet und wie Sie Ihre GesundheitsID einrichten, erfahren Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung.
Informationen zur E-Rezept-App finden Sie unter:
https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/app
Wie löse ich das E-Rezept ein?
Nach der Bereitstellung können Sie Ihr E-Rezept über die entsprechende digitale Anwendung verwalten und bei einer Apotheke einlösen.
Sie können dabei grundsätzlich selbst entscheiden, welche Apotheke Sie nutzen möchten. So können Sie beispielsweise das Rezept digital an eine Apotheke übermitteln und dort vorab prüfen lassen, ob das verordnete Medikament verfügbar ist oder zunächst bestellt werden muss.
Je nach Anbieter ist auch die Einlösung über eine Versandapotheke möglich.
Damit kann der gesamte Weg von der ärztlichen Verordnung bis zur Apotheke digital erfolgen.
Besonders praktisch bei Folgerezepten
Ein wesentlicher Vorteil des E-Rezeptes zeigt sich bei regelmäßig benötigten Medikamenten.
Wenn die medizinischen Voraussetzungen für eine Folgeverordnung erfüllt sind, entfällt der bisherige organisatorische Aufwand rund um das Papierrezept. Sie müssen nicht allein für die Abholung eines Rezeptes in unsere Praxis kommen und müssen auch nicht auf den Postweg warten.
Sie stellen Ihre Rezeptanfrage wie gewohnt über unsere Online-Rezeption. Nach der medizinischen Prüfung können geeignete Verordnungen anschließend elektronisch ausgestellt werden.
E-Rezept nach einer Videosprechstunde
Auch im Zusammenhang mit einer Videosprechstunde kann das E-Rezept den weiteren Behandlungsablauf vereinfachen.
Wenn im Rahmen einer ärztlichen Videosprechstunde die medizinischen Voraussetzungen für eine Arzneimittelverordnung vorliegen, kann eine geeignete Verordnung anschließend elektronisch erfolgen.
Gerade für Patientinnen und Patienten mit einem längeren Anfahrtsweg nach Düsseldorf ermöglicht dies einen weitgehend digitalen Ablauf.
Wie funktioniert die Kostenerstattung bei Privatversicherten?
Die Ausstellung als E-Rezept verändert grundsätzlich nicht den Charakter Ihrer privatärztlichen Arzneimittelverordnung.
Nach der Einlösung kann Ihnen die Apotheke die für die Kostenerstattung erforderlichen Informationen beziehungsweise einen entsprechenden Kostenbeleg zur Verfügung stellen. Diesen können Sie – abhängig von den Verfahren Ihres Versicherers – bei Ihrer privaten Krankenversicherung und gegebenenfalls Ihrer Beihilfestelle einreichen.
Bei Fragen zum konkreten Erstattungs- oder Einreichungsverfahren wenden Sie sich bitte an Ihre private Krankenversicherung beziehungsweise Beihilfestelle.
Können alle Rezepte elektronisch ausgestellt werden?
Noch nicht jede Verordnungsart kann über das reguläre E-Rezept-Verfahren ausgestellt werden.
Dies betrifft insbesondere bestimmte Sonderrezepte. Hierzu gehören derzeit beispielsweise Betäubungsmittelrezepte (BtM-Rezepte) sowie T-Rezepte.
Wenn für ein Medikament weiterhin ein besonderes Rezeptformular vorgeschrieben ist, stellen wir die Verordnung selbstverständlich über das jeweils erforderliche Verfahren aus.
Kann ich weiterhin ein Papierrezept erhalten?
Selbstverständlich.
Das E-Rezept erweitert unsere Möglichkeiten und soll Ihnen die Arzneimittelversorgung erleichtern. Wenn Sie das E-Rezept nicht nutzen möchten, Ihre private Krankenversicherung die notwendigen digitalen Funktionen noch nicht unterstützt oder die betreffende Verordnung nicht elektronisch ausgestellt werden kann, erhalten Sie weiterhin ein klassisches Privatrezept.
Hinweis für gesetzlich versicherte Selbstzahler
Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten können sich in unserer Privatpraxis als Selbstzahler behandeln lassen.
Wenn sich aus unserer Diagnostik und ärztlichen Beurteilung eine medikamentöse Therapieempfehlung ergibt, dokumentieren wir diese in unserem Arztbericht. In der Regel besprechen gesetzlich versicherte Selbstzahler die Empfehlung anschließend mit ihrer Hausärztin, ihrem Hausarzt oder der weiterbehandelnden fachärztlichen Praxis. Dort kann die empfohlene Medikation geprüft und – sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind – zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden.
Die auf dieser Seite beschriebene E-Rezept-Versorgung unserer Praxis richtet sich daher an privat versicherte Patientinnen und Patienten.
Sie möchten künftig E-Rezepte von uns erhalten?
Wenn Sie privat versichert sind, können Sie die Voraussetzungen bereits jetzt schaffen:
- Erfragen Sie bei Bedarf Ihre persönliche Krankenversichertennummer (KVNR) bei Ihrer privaten Krankenversicherung.
- Übermitteln Sie uns Ihre KVNR einmalig über unsere datenschutzgeschützte Online-Rezeption.
- Richten Sie die GesundheitsID und die für das E-Rezept erforderlichen digitalen Funktionen Ihrer privaten Krankenversicherung ein.
- Bei einer zukünftigen Rezeptanforderung können wir dann prüfen, ob die gewünschte Verordnung als E-Rezept ausgestellt werden kann.
So können wir viele Arzneimittelverordnungen künftig schneller, sicher und ohne unnötigen Postversand für Sie bereitstellen.