Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Praxisbedingungen der Neuro Praxis Düsseldorf

Stand: Juli 2026


1. Geltungsbereich

Diese Praxisbedingungen regeln das Behandlungsverhältnis zwischen der Neuro Praxis Düsseldorf und ihren Patientinnen und Patienten, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Mit der Terminvereinbarung beziehungsweise der Inanspruchnahme einer Behandlung kommt zwischen dem Patienten und der Neuro Praxis Düsseldorf ein Behandlungsvertrag nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 630a ff. BGB) zustande. Ergänzend gelten diese Praxisbedingungen.


2. Behandlungsangebot

Die Neuro Praxis Düsseldorf ist eine privatärztliche Fachpraxis für Neurologie mit besonderem Schwerpunkt auf Erkrankungen des autonomen Nervensystems sowie komplexen neurologischen Krankheitsbildern.

Die Praxis behandelt grundsätzlich ausschließlich Patientinnen und Patienten ab Vollendung des 18. Lebensjahres.

In medizinisch begründeten Einzelfällen können nach vorheriger individueller Prüfung auch Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres untersucht werden. Ein Anspruch auf Abschluss oder Fortführung eines Behandlungsvertrages besteht hierdurch nicht.

Die Praxis bietet keine neuropädiatrische Versorgung an und führt keine speziell für Kinder oder Jugendliche angepassten diagnostischen Programme oder Teiluntersuchungen durch.

Die Annahme eines Behandlungsauftrages erfolgt ausschließlich im Rahmen der personellen, organisatorischen und medizinischen Möglichkeiten der Praxis.


3. Strukturierter Behandlungsablauf

Die Neuro Praxis Düsseldorf verfolgt ein standardisiertes Behandlungskonzept, das auf einer sorgfältigen Vorbereitung sowie einer möglichst vollständigen neurologischen Diagnostik beruht.

Der Behandlungsablauf umfasst regelmäßig folgende Schritte:

  • ausführliche Erstanamnese,
  • Sichtung und Analyse vorhandener Vorbefunde,
  • Planung der individuell medizinisch erforderlichen Diagnostik,
  • Durchführung der diagnostischen Untersuchungen,
  • ärztliche Befundbesprechung,
  • Erstellung individueller Therapieempfehlungen.

Art und Umfang der notwendigen Diagnostik werden ausschließlich nach medizinischen Gesichtspunkten festgelegt.

Ein Anspruch auf Durchführung einzelner Wunschuntersuchungen, isolierter Arztgespräche, Zweitmeinungen oder Befundberichte ohne die aus Sicht der Praxis erforderliche Diagnostik besteht nicht.

Die Praxis behält sich vor, Untersuchungen oder Behandlungen abzulehnen oder zu unterbrechen, sofern eine fachgerechte Diagnostik oder Behandlung aufgrund fehlender Mitwirkung oder anderer Umstände nicht gewährleistet werden kann.


4. Mitwirkungspflichten des Patienten

Eine erfolgreiche neurologische Diagnostik setzt die aktive Mitwirkung des Patienten voraus.

Der Patient verpflichtet sich insbesondere,

  • sämtliche Beschwerden, Vorerkrankungen und Medikamente vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben,
  • vorhandene Arztbriefe, Laborbefunde, Krankenhausberichte, Bildgebungsbefunde und sonstige medizinische Unterlagen möglichst vollständig zur Verfügung zu stellen,
  • Änderungen seiner Medikation oder seines Gesundheitszustandes mitzuteilen,
  • die für einzelne Untersuchungen erforderlichen Vorbereitungshinweise (z. B. Medikamentenpausen, Nüchternheit oder Ernährungsvorgaben) einzuhalten,
  • Änderungen seiner Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen.

Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung oder werden wesentliche Informationen verschwiegen, kann dies die Aussagekraft der Diagnostik erheblich beeinträchtigen. Hierfür übernimmt die Praxis keine Verantwortung.


5. Abrechnung ärztlicher Leistungen

Die Abrechnung erfolgt nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Soweit für moderne medizinische Leistungen keine unmittelbaren Gebührenziffern vorhanden sind, erfolgt die Abrechnung entsprechend § 6 Abs. 2 GOÄ durch Analogbewertung.

Die Neuro Praxis Düsseldorf ist verpflichtet, sämtliche medizinisch notwendigen Leistungen entsprechend der GOÄ abzurechnen.

Vertragspartner der Praxis und Zahlungsschuldner bleibt unabhängig von einer möglichen Erstattung stets der Patient beziehungsweise der Zahlungspflichtige.

Die Rechnungsstellung erfolgt unabhängig davon,

  • ob eine private Krankenversicherung,
  • eine Beihilfestelle,
  • ein ausländischer Kostenträger,
  • eine Zusatzversicherung oder
  • ein sonstiger Dritter

die Kosten ganz oder teilweise übernimmt.

Die Praxis übernimmt keine Gewähr für die vollständige oder teilweise Erstattung durch Kostenträger.


6. Kostenvoranschläge

Soweit medizinisch oder organisatorisch vorgesehen, erhält der Patient vor diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen einen individuellen Kostenvoranschlag.

Die Durchführung entsprechender Leistungen erfolgt grundsätzlich erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Patienten.

Aus einem Kostenvoranschlag ergibt sich kein Anspruch auf Durchführung weiterer diagnostischer oder therapeutischer Maßnahmen.


7. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsstellung erfolgt regelmäßig nach Durchführung der jeweiligen Leistungen.

Zur Durchführung der Honorarabrechnung arbeitet die Praxis mit der Deutschen Gesellschaft für privatärztliche Abrechnung (dgpar) oder vergleichbaren Abrechnungsdienstleistern zusammen.

Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Die Praxis behält sich vor, insbesondere bei internationalen Patienten, Selbstzahlern oder nach wiederholten kurzfristigen Terminabsagen angemessene Vorauszahlungen zu verlangen.


8. Terminvereinbarung und Bestellpraxis

Die Praxis wird als reine Bestellpraxis geführt.

Die vereinbarte Behandlungszeit wird ausschließlich für den jeweiligen Patienten reserviert.

Hierdurch sollen möglichst kurze Wartezeiten sowie ausreichend Zeit für Diagnostik und Beratung gewährleistet werden.

Verspätetes Erscheinen kann dazu führen, dass Untersuchungen verkürzt, verschoben oder aus organisatorischen Gründen nicht mehr durchgeführt werden können.


9. Terminabsage und Ausfallhonorar

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine Absage spätestens 24 Stunden vor dem Termin.

Die Absage kann telefonisch (auch per Voicemail), über unsere Online-Rezeption oder per E-Mail erfolgen.

Bei Terminen an einem Montag oder am ersten Werktag nach einem gesetzlichen Feiertag muss die Absage spätestens am unmittelbar vorhergehenden Werktag vor Praxisschluss eingehen.

Nach Praxisschluss eingehende Absagen gelten insoweit als verspätet.

Bei nicht rechtzeitig abgesagten oder nicht wahrgenommenen Terminen behalten wir uns vor, ein Ausfallhonorar gemäß § 615 BGB zu berechnen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.

Das Ausfallhonorar beträgt pauschal:

  • 100 € für eine Erstanamnese oder Folgeanamnese,
  • 200 € für diagnostische Termine oder ärztliche Befundgespräche.

Dem Patienten bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder lediglich ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Wiederholte kurzfristige Terminabsagen oder mehrfaches unentschuldigtes Nichterscheinen können dazu führen, dass zukünftige Termine nur noch gegen angemessene Vorauszahlung vergeben oder weitere Behandlungstermine abgelehnt werden, soweit dem keine gesetzlichen Verpflichtungen entgegenstehen.


10. Kommunikation

Die datenschutzkonforme Online-Rezeption ist der bevorzugte Kommunikationsweg der Praxis.

Hierüber erfolgen insbesondere

  • Terminabsprachen,
  • Rückfragen,
  • Übermittlung medizinischer Unterlagen,
  • organisatorische Mitteilungen,
  • Dokumentenaustausch.

Eine medizinische Beratung per unverschlüsselter E-Mail erfolgt grundsätzlich nicht.

Die Praxis ist berechtigt, organisatorische Informationen zusätzlich per E-Mail oder SMS zu übermitteln.


11. Schweigepflicht und Datenschutz

Alle im Rahmen der Behandlung erhobenen personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und werden entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

Soweit dies für die Behandlung erforderlich ist, dürfen innerhalb der Praxis tätige Ärztinnen und Ärzte sowie entsprechend verpflichtete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Behandlungsdokumentation zugreifen.

Ein Zugriff erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.


12. Digitale Unterstützungssysteme und Künstliche Intelligenz

Im Rahmen der Behandlung nutzt die Praxis moderne digitale Systeme zur Unterstützung von Dokumentation, Kommunikation, Terminorganisation und Praxisverwaltung.

Hierzu können auch KI-gestützte Systeme (z. B. Heidi Health, MIKA oder vergleichbare Anwendungen) eingesetzt werden.

Die Nutzung erfolgt ausschließlich unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften sowie der ärztlichen Schweigepflicht.

Künstliche Intelligenz dient ausschließlich der Unterstützung administrativer, organisatorischer und dokumentationsbezogener Prozesse.

Diagnosen, Therapieentscheidungen, Befundbewertungen sowie sämtliche medizinischen Entscheidungen werden ausschließlich durch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getroffen und verantwortet.

Wie jede Software und wie jeder Mensch können auch digitale Systeme Fehler machen. Sämtliche medizinisch relevanten Informationen werden daher durch qualifizierte Mitarbeiter überprüft.

Eine ausschließlich automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne des Art. 22 DSGVO findet nicht statt.

Die eingesetzten digitalen Systeme sind Bestandteil des Qualitäts- und Behandlungskonzeptes der Praxis.

Sollte ein Patient der Nutzung dieser Systeme ausdrücklich widersprechen, prüft die Praxis im Einzelfall, ob eine Behandlung unter diesen Voraussetzungen möglich ist.

Soweit hierdurch die von der Praxis angestrebten Qualitäts-, Dokumentations- oder Organisationsstandards nicht gewährleistet werden können, behält sich die Praxis vor, ein Behandlungsverhältnis nicht zu begründen oder fortzuführen, soweit dem keine gesetzlichen Verpflichtungen entgegenstehen.

Ausführliche Informationen hierzu finden sich auf der Website der Praxis im Abschnitt „Digitale Unterstützung, Datenschutz und Künstliche Intelligenz in der Neuro Praxis Düsseldorf“.


13. Haftung

Die Haftung der Praxis richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Für Verzögerungen oder Einschränkungen der Behandlung aufgrund unvollständiger Patientenangaben, fehlender Vorbefunde oder nicht eingehaltener Untersuchungsvorbereitungen übernimmt die Praxis keine Verantwortung.

Eine Haftung für Entscheidungen privater Krankenversicherungen, Beihilfestellen oder sonstiger Kostenträger hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit ärztlicher Leistungen besteht nicht.


14. Anerkennung der Praxisbedingungen

Mit der Terminvereinbarung beziehungsweise spätestens mit Beginn der Behandlung bestätigt der Patient, diese Praxisbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben.


15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Praxisbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt die gesetzliche Regelung. Fehlt eine solche, gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.